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Patentreife Innovation in 5 Tagen

Was hindert uns an erfolgreicher Innovation? Ist es nicht eigentlich ganz einfach? Problem identifizieren, Lösung entwickeln, Patent anmelden, Markteinführung? Auf der ausführenden Ebene sind die Antworten einstimmig. Beispielsweise im Marketing, der Forschung oder der Entwicklung: Das Tagesgeschäft. „Eigentlich müssten wir …“, „Wir sollten unbedingt …“, „Jemand müsste mal …“. Der Wille, etwas zu ändern, wird schnell vom Tagesgeschäft eingeholt: „Quick Wins!“ und „Low hanging Fruits!“ sind gefordert. Und selbst dafür reicht die Zeit nicht.

Was kann man schon schaffen in 5 Tagen?

Eine Woche im Unternehmen reicht typischerweise, um

  • die nächste Überarbeitung des Werbeflyers zu erhalten
  • ein mäßig komplexes Angebot fertig zu stellen
  • Bewerbungskandidaten mitzuteilen, dass man Ihre Unterlagen erhalten hat

Warum man dafür eine ganze Woche braucht, liegt auf der Hand. Viele Dinge geschehen parallel zu einander. Die Arbeit ist zerstückelt und man kann sich kaum auf eine Sache vollständig konzentrieren und sie zu Ende bringen.

Patentreife Lösungskonzepte in einer Woche?

Der typische Arbeitsalltag lässt das unglaubwürdig wirken. Vielleicht ist es gerade dieser typische Arbeitsalltag, der es verhindert Größeres zu schaffen? Um patentreife Lösungskonzepte in 5 Tagen zu entwickeln benötigt es nur wenig:

  • vielfältige Kompetenzen in einem kleinen Team
  • ausreichende Einigkeit, an welchem Problem gearbeitet werden soll
  • methodisches Vorgehen
  • eine flexible und dennoch straffe Moderation

Wie sehen patentreife Lösungskonzepte aus?

Im Volksmund bedeutet „patent“ oder „patentreif“, dass eine Sache neuartig, möglicherweise überraschend, aber in jedem Fall überzeugend wirkt. Sie werden auch als praktisch, tüchtig, großen Gefallen findend, brauchbar, fein oder elegant bezeichnet. Patentierbarkeit im patentrechtlichen Sinne ist damit oft, aber nicht immer verbunden. Patentreife Kochrezepte unterscheiden sind demnach von patentreifen Zahnradgetrieben oder patentreifem Produktdesign. Unterscheiden lassen sich derart patente oder patentreife Lösungskonzepte etwa nach Innovations-Arten:

Patenreife Konzepte in der Technologie-Innovation

Touchscreens, stufenlose Automatikgetriebe und OLEDs sind klassische Technologie-Innovationen. Sie sind einerseits technisch, andererseits aber keine eigenständigen, direkt nutzbaren Produkte.

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Hier können wir auch vom Patent im patentrechtlichen Sinne sprechen. Die Lösungskonzepte sind neuartig. Also weder bekannt noch in dieser Form bereits vorher eingesetzt. Sie sind auch nicht so offensichtlich, dass die Lösung einfach auf der Hand läge. Außerdem sind die Lösungen entweder technischer Natur, beispielsweise ein neuartiges Material. Oder in einer bestimmten, neuartigen Vorgehensweise begründet, etwa einem veränderten Fertigungsverfahren. Ein patentreifes Technologie-Konzept ist nach Einschätzung der Fachexperten und unter Berücksichtigung der Patentlage neu, machbar und wert, weiterverfolgt zu werden.

Produkt-Innovation und Patentreife

Thermomix, Putzroboter, Kapsel-Kaffeemaschine und selbstfahrende Autos sind Produkt-Innovationen: Zum Teil bereits gängige Funktionalitäten kombiniert zu einem runden Produkt. In den wenigsten Fällen ist das Produkt selbst direkt patentiert. Es muss nicht einmal ein physisches Produkt sein. Auch Lebensversicherungen und Online-Plattformen sind Produkte. Letztlich ist ein Produkt ein Bündel aus Funktionalitäten. Zusammengepackt in einem schlüssigen Design. Mehr und mehr auch als integraler Bestandteil eines Geschäftsmodells.

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Kapsel-Kaffeemaschinen sind das Produkt. Das zugehörige Geschäftsmodell lebt davon, dauerhaft teure Kaffeekapseln zu vertreiben. Mit der Kaffeemaschine selbst wird meist kein Geld verdient. Wenn es einen Patentschutz gibt, dann sind meist einzelne, im Produkt enthaltene Technologie patentiert. So etwa der Mechanismus, wie die Kaffee-Kapsel in der Kaffeemaschine geöffnet wird. Ein schlüssiges Produktkonzept kann als „patentreif“ bezeichnet werden, wenn es klar identifizierte Kundenbedürfnisse anspricht, technologisch machbar und schutzfähig sowie wirtschaftlich erfolgversprechend ist. Die Schutzfähigkeit über Patente ist dabei nur ein möglicher Weg. Zusätzlich überraschend einfach, genial gelöst oder emotional besonders ansprechend zu sein, liefert in jedem Fall Pluspunkte.

Patentreife Konzepte für Service- und Prozessinnovation

Selbstbedienungskassen, Bezahlen per Smartphone, additive Fertigungsprozesse und digitalisierte Versicherungsabschlüsse sind Service- und Prozessinnovationen. Gemeinsam ist ihnen die Reihe, teils komplexer, Arbeitsschritte mit zahlreichen Interaktionen. Und natürlich das Ziel: Begeisterte Anwender auf der Kundenseite. Sowie genial einfache und robuste Abläufe auf der Anbieterseite.

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Digitalisierung ist ein Schlagwort das hier natürlich nicht fehlen darf. Die Möglichkeiten innovativer Dienstleistungen scheint durch digitale Werkzeuge geradezu unbegrenzt. Egal ob FinTech, E-Commerce oder 3D-Druck: Entscheidend bleibt, nicht alles das zu tun, was geht. Vielmehr liegt die Kunst in der Reduktion auf das Wesentliche und die erfolgreiche Steuerung der Abläufe. Zu jedem Konzept gehören immer die Basis-, Performance und Begeisterungs-Anforderungen, ebenso wie eine kleine Zahl aussagekräftiger KPIs und effektive Steuerungsmöglichkeiten. Steht das Konzept, dann kann gegebenenfalls auch technologisch und digital unterstützt werden. Hier öffnen sich dann auch Möglichkeiten für den Patentschutz des Verfahrens. In der Praxis ist fraglich, ob ein Patentschutz hier sinnvoll ist, oder ob man besser alle Anstrengung auf einen kontinuierlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung verwendet.

Patente Geschäftsmodell-Innovation

Spielzeug mieten, werbefinanziertes Musikstreaming, Fahrgast-Transport durch Privatpersonen und Crowdfunding Plattformen sind Geschäftsmodelle. Geschäftsmodelle verbinden einen Mehrwert für den Kunden mit tragfähigen Einnahmen für den Anbieter. Den Geschäftsmodell-Aspekt im Unternehmen zu verstehen, bedeutet, die unternehmerische und wirtschaftliche Perspektive zu verstehen.

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Ein innovatives, patentes Geschäftsmodell verknüpft Erträge und Kundenzufriedenheit zu einem Angebot, das sich vom Wettbewerb abhebt. Typischerweise wird das Geschäftsmodell vervollständigt durch wichtige Partnerschaften. Im Fall des Musikstreamings können das die Künstler sein, beim Crowdfunding die Vielzahl privater Innovationsinteressierter, die Ihre Lieblingsprojekte unterstützen wollen. Ein vollständiges Geschäftsmodell lässt sich aus vielen, bereits in der Praxis bewährten, Bausteinen zusammensetzen, ohne dass das Rad jedes Mal komplett neu erfunden werden muss. Wie bei allen Innovationsarten liegt bei der strukturierten Geschäftsmodell-Innovation der entscheidende Vorteil darin, auf der Welt vorhandenes, teils vielfach erprobtes Wissen geschickt zu rekombinieren und in neuer Weise einzusetzen.

5 Tage sind genug für bahnbrechende Innovationen

In 5 Tagen kann eine Menge bewegt werden. Einem motivierten Team mit zielstrebiger Moderation und dem Willen, etwas zu bewegen, sind kaum Grenzen gesetzt. Wollen auch Sie in kurzer Zeit patentreife Lösungen entwickeln und dabei die Expertise Ihres Unternehmens effektiv einsetzen? Rufen Sie uns an unter 030 – 89 64 72 09, vereinbaren Sie jetzt online einen Termin oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Besuchen Sie auch gerne eine unserer offenen Veranstaltungen zum Thema Innovation, um mehr über die Vorteile strukturierter Innovation zu erfahren.

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